Was wir hier tun

Leistungsangebot Sachsen

Die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in Sachsen bietet verschiedene stationäre und ambulante Hilfeformen in Sachsen, insbesondere in Leipzig, an.

Leistungen im stationären Bereich sind die Integrative Familien und Erziehungsstellen.

Diese Hilfeformen zeichnen sich durch intensive und kontinuierliche Beziehungs-arbeit zwischen den zu Betreuenden und den Pädagogen aus, da es keinen Betreuerwechsel durch einen Schichtdienst gibt. Die Kinder werden in den Haushalt der Erzieher/-innen und in deren soziales Umfeld aufgenommen. Die Erzieher/-innen übernehmen die Verantwortung für die Erziehung, Versorgung und Förderung der Kinder und Jugendlichen im familiären Setting.

In den Familien/ Lebensgemeinschaften stehen höchstens zwei Plätze zur Verfügung (Ausnahmen bei Geschwisterkonstellationen). Die integrativen Familien sind betriebserlaubnispflichtig.

In den dezentralen Standorten werden die einrichtungsinternen Standards zur Prävention, zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, zur Partizipation und eines kind- und jugendgerechten Beschwerdesystems umgesetzt und gelebt.

Leistungen im ambulanten Bereich stehen unter dem Motto: „Erziehen durch Beziehung“.

Wir befähigen und stärken Eltern, damit sie mit ihren Kindern im Alltag und in speziellen Situationen bedürfnisangemessen und kind- und altersgerecht umgehen und zusammenleben.

In gruppenorientierten Elterntrainings und insbesondere auf ein, auf die Familie zugeschnittenes, modulares Unterstützungsangebot werden die Eltern mit ihren Kindern begleitet. Ziel ist, Sie zu veränderten Haltungen hinsichtlich Erziehung und Rahmenbedingungen für das Aufwachsen ihrer Kindern zuführen.

Vollstationäre Hilfen

Integrative Familienwohngruppen

Ziel:

Die Kinder und Jugendlichen lassen sich auf ihren neuen Lebensraum ein und integrieren sich in die jeweilige Familie. Sie gleichen Entwicklungsrückstände aus und setzen sich mit ihrem Leben und ihrer Herkunftsfamilie auseinander. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie bleibt (je nach Situation) erhalten und die Kinder werden gegebenenfalls auf eine Rückführung vorbereitet.

Zielgruppe:

Kleinkinder, Kinder und Jugendliche mit belastenden Biographien, die eine vorübergehende oder dauerhafte Betreuung außerhalb ihrer Herkunftsfamilie benötigen.

Betreuungssetting:

Familienmodell – ohne wechselnde Bezugspersonen

Es werden maximal zwei Kinder und Jugendliche in den Haushalt und das soziale Umfeld der pädagogischen Fachkräfte aufgenommen. Die Erzieher/-innen übernehmen die Verantwortung für die Erziehung, Förderung und Versorgung der ihnen Anvertrauten. Die Kinder und Jugendlichen besuchen Kindertagesstätten (Zusatzkosten) oder die entsprechenden Schulen in der Nähe. Es wird auf die Ärzte- und Therapeutenstruktur im Umfeld zurückgegriffen.

Unterstützende Hilfen für Mitarbeitende in Familienwohngruppen:
  • monatliche Fachberatung
  • monatliche externe Supervision
  • monatliche kollegiale Beratung in Form von Regionalgruppen, regelmäßige, interne und externe Fortbildungen
  • Rufbereitschaft
  • Einbindung in das bereichsspezifische Qualitätsmanagement: Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Einrichtung
  • Die Mitarbeitenden sind über Dienstverträge oder Verträge für freie Mitarbeitende und zusätzliche Leistungen für die Versorgung der Kinder und Jugendlichen wirtschaftlich/sozial abgesichert.
Rechtsgrundlage:

§ 27 i.V. mit § 34 SGB VIII, bei Fortführung § 41 i.V. mit § 34 SGB VIII

Vollstationäre Hilfen

Erziehungsstellen

Ziele:
  • Unterstützung und Förderung der Entwicklung, der Selbstakzeptanz, die Herausfindung einer positiven Selbstdefinition und damit die Veränderung des Selbstbildes und der eigenen Identität von Kindern und Jugendlichen sowie die Vorbereitung auf ein eigenständiges Leben
  • Begleitung und Beratung der Pflegefamilie durch Fachberatung des Trägers
Zielgruppe:

Pflegefamilien, in denen Kinder und Jugendliche mit häufigem Milieu- und Bezugspersonenwechsel, mit traumatischen Erfahrungen, mit frühkindlichen Deprivationserlebnissen, die zu schwerwiegenden Persönlichkeitsstörungen führen können, leben.

Beratungssetting:
  • Fachberatung und Begleitung für die Pflegefamilie, um Unterbringung des Kindes gut umzusetzen.
  • Erziehungsplanung, Elternkontakte, Hilfeplanung, Kriseninterventionsplanung gemeinsam mit der Pflegefamilie besprechen, fachlich unterstützen
  • Fachberatung der Pflegefamilien 1x monatlich
  • Austausch mit anderen Pflegefamilien 1x monatlich
  • Rufbereitschaft
  • regelmäßige Kontakte (mindestens 1x vierteljährlich) zum Pflegekind durch Fachberatung
Rechtsgrundlage:

§ 33,2 SGB VIII

Ambulante Hilfen

Begleiteter Umgang

Ziele:

Schutz der Kinder vor möglichen Schädigungen während vertretbarer, vereinbarter Elternkontakte, die im Falle der Trennung von den Eltern bzw. eines Elternteils erhalten oder aufgebaut werden sollen.

Zielgruppen:

Familien, in denen Kinder Trennungs- und Verlusterfahrungen gemacht haben und in der Gestaltung des Umgangs mit den Eltern bzw. eines Elternteils, Großeltern, Stiefeltern, Pflegefamilie Unterstützung notwendig ist. Kinder, die vor den Eltern bzw. einem Elternteil geschützt werden müssen da z.B. Gewalt- und/ oder Suchtproblematik, psychische Erkrankung, Verdacht auf Missbrauch vorliegt.

Ablauf des begleiteten Umgangs:

Vorbereitungsphase:

  • Kennenlernen aller Beteiligten, um sich ein Bild über Situation, Hintergrund, Kooperationsbereitschaft und Dynamiken machen zu können
  • Elterngespräche (ggf. getrennt)
  • Konzept für Umgang entwickeln

Durchführungsphase:

  • Vereinbarungen gegenseitig einhalten
  • entspannte Atmosphäre schaffen
  • Rituale entwickeln
  • Protokoll anfertigen
  • Vor- und Nachbereitungsphase für Kind einplanen
  • Begleitende Beratungsgespräche für Umgangsberechtigte

Abschlussphase:

  • bei entspannter und stabiler Beziehung der Kinder und Umgangsberechtigten / Eltern kann sich die Begleitperson zurücknehmen- damit die weiteren Kontakte gut laufen, werden die bisherigen Kontakte reflektiert und Elternvereinbarungen getroffen
  • Vereinbarung über Nachfolgekontakt
Rahmenbedingungen:
  • Raum: Räumlichkeiten des Trägers in Leipzig / Plagwitz; darin sind ein Spiel- und Beratungsraum und Küche vorhanden
  • Zeit: in der Frequenz und Dauer sind Absprachen mit dem Jugendamt zu treffen bzw. die Auflagen des Gerichtes zu beachten
  • Personal: sozialpädagogische Fachkraft mit Zusatzausbildung in Beratung / Supervision / Mediation
Rechtsgrundlage:

§ 18, Abs. 2 und 3 SGB VIII; §§ 1626, 1631, Abs.2, 1684, 1685 BGB

Inhalte und Methoden:
  • Gesprächsführung mit Eltern und Kindern
  • Beobachtung
  • Strukturierung
  • Schutz der Kinder
Voraussetzungen:
  • Schriftliche Vereinbarung aller Beteiligten über Ziel, Aufgaben, Stundenumfang und Finanzierung
  • ggf. Auflage vom Gericht beachten