Was wir hier tun

Leistungsangebot Thüringen

Die sozialpädagogische Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen bietet stationäre Hilfen zur Erziehung dezentralisiert im gesamten Bundesland ausschließlich in familienintegrativen Settings. Diese zeichnen sich durch intensive und kontinuierliche Beziehungsarbeit zwischen den zu Betreuenden und den Pädagogen aus, da es keinen Betreuerwechsel durch einen Schichtdienst gibt.

Die Kinder und Jugendlichen werden in den Haushalt der Erzieher/-innen und in deren sozialen Umfeld aufgenommen. Die Erzieher/-innen übernehmen die Verantwortung für die Erziehung, Versorgung und Förderung der Kinder und Jugendlichen im familiären Setting.

Alle erlaubnispflichtigen Plätze liegen im Freistaat Thüringen am Standort der jeweiligen Familie/ Lebensgemeinschaft. Pro Familie/Lebensgemeinschaft stehen höchstens zwei Plätze zur Verfügung (Ausnahmen können bei Geschwisterkonstellationen entstehen).

In den dezentralen Einrichtungsstandorten werden die einrichtungsinternen Standards zur Prävention, zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, zur Partizipation und eines kind-/jugendgerechtes Beschwerdesystem umgesetzt und gelebt.

Ambulante Hilfen
Vollstationäre Hilfen

Familienwohngruppen

Ziel:

Die Kinder und Jugendlichen lassen sich auf ihren neuen Lebensraum ein und integrieren sich in die jeweilige Familie. Sie gleichen Entwicklungsrückstände aus und setzen sich mit ihrem Leben und ihrer Herkunftsfamilie auseinander. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie bleibt (je nach Situation) erhalten und die Kinder werden gegebenenfalls auf eine Rückführung vorbereitet.

Zielgruppe:

Kleinkinder, Kinder und Jugendliche mit belasteten Biographien, die eine vorübergehende oder dauerhafte Betreuung außerhalb ihrer Herkunftsfamilie benötigen.

Betreuungssetting:

Familienmodell – ohne wechselnde Bezugspersonen

Es werden maximal zwei Kinder und Jugendliche in den Haushalt und das soziale Umfeld der pädagogischen Fachkräfte aufgenommen. Die Erzieher/-innen übernehmen die Verantwortung für die Erziehung, Förderung und Versorgung der ihnen Anvertrauten. Die Kinder und Jugendlichen besuchen Kindertagesstätten (Zusatzkosten) oder die entsprechenden Schulen in der Nähe. Es wird auf die Ärzte- und Therapeutenstruktur im Umfeld zurückgegriffen.

Unterstützende Hilfen für Mitarbeitende in Familienwohngruppen:
  • monatliche Fachberatung
  • monatliche externe Supervision
  • monatliche kollegiale Beratung in Form von Regionalgruppen, regelmäßige, interne und externe Fortbildungen
  • Rufbereitschaft
  • Einbindung in das bereichsspezifische Qualitätsmanagement: Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Einrichtung
  • Die Mitarbeitenden sind über Dienstverträge oder Verträge für freie Mitarbeitende und zusätzliche Leistungen für die Versorgung der Kinder und Jugendlichen wirtschaftlich/sozial abgesichert.
Rechtsgrundlage:

§ 27 i.V. mit § 34 SGB VIII, bei Fortführung § 41 i.V. mit § 34 SGB VIII

Vollstationäre Hilfen

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Ziele:
  • Unterstützung und Förderung von Kindern/Jugendlichen durch ein besonders intensives Beziehungs- und Betreuungsangebot im Schlüssel 1:1 und höher in der Lebensgemeinschaft
  • Aufbau von Beziehungsfähigkeit und Soziabilität
  • Entwicklung eines positiven Selbstbildes
  • Eingliederung in den Schulalltag und/ oder eine Berufsausbildung
  • Biografiearbeit
  • Einbeziehung der Herkunftsfamilie
Zielgruppe:

Mädchen und Jungen jeder Alterstufe mit:

  • nicht ausreichend entwickelter Gruppenfähigkeit
  • wiederholten Bindungs- oder Beziehungsabbrüchen
  • erheblichen Traumatisierungen (z. B. durch Gewalterfahrungen, nach sexuellem Missbrauch, Vernachlässigung und existentieller Bedrohung)
  • deutlichen Verhaltensauffälligkeiten und/oder Entwicklungsstörungen
  • Lern- und/oder seelischer Behinderung
  • Der Prognose langfristig erforderlicher geschlossener Unterbringung in Kinder- und Jugendpsychiatrien bzw. als Ersatz dafür, wenn nicht aufgrund einer vorliegenden akuten Selbst- oder Fremdgefährdung bzw. einer Suchtmittelabhängigkeit eine stationäre psychiatrische Behandlung notwendig ist.
Betreuungssetting:

In der Familie/Lebensgemeinschaft wird ein Kind oder Jugendlicher in den Haushalt und das soziale Umfeld der pädagogischen Fachkräfte aufgenommen. Die Erzieher/-innen übernehmen die Verantwortung für die Erziehung, Förderung und Versorgung der ihnen Anvertrauten rund um die Uhr. Die Kinder und Jugendlichen besuchen Kindertagesstätten (Zusatzkosten) oder die entsprechenden Schulen in der Nähe. Es wird auf die Ärzte- und Therapeutenstruktur im Umfeld zurückgegriffen.

Unterstützende Hilfen für die Einzelbetreuer:
  • monatliche Fachberatung
  • monatliche externe Supervision
  • monatliche kollegiale Beratung in Form von Regionalgruppen
  • regelmäßige interne und externe Fortbildungen
  • Einbindung in das bereichsspezifische Qualitätsmanagement und in die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Einrichtung
  • die Mitarbeitenden sind über Dienstverträge oder Verträge für freie Mitarbeitende und zusätzliche Leistungen für die Versorgung der Kinder und Jugendlichen wirtschaftlich/sozial abgesichert
Rechtsgrundlage:

§§ 27; 35a; 41 i.V. §§ 34, 35 SGB VIII

Vollstationäre Hilfen

Sozialpädagogische Pflegefamilie

Ziele:
  • Unterstützung und Förderung der Entwicklung, der Selbstakzeptanz, die Herausfindung einer positiven Selbstdefinition und damit die Veränderung des Selbstbildes und der eigenen Identität von Kindern und Jugendlichen sowie die Vorbereitung auf ein eigenständiges Leben
  • Begleitung und Beratung der Pflegefamilie durch Fachberatung des Trägers
Zielgruppe:

Pflegefamilien, in denen Kinder und Jugendliche mit häufigem Milieu- und Bezugspersonenwechsel, mit traumatischen Erfahrungen, mit frühkindlichen Deprivationserlebnissen, die zu schwerwiegenden Persönlichkeitsstörungen führen können, leben.

Beratungssetting:
  • Fachberatung und Begleitung für die Pflegefamilie, um Unterbringung des Kindes gut umzusetzen.
  • Erziehungsplanung, Elternkontakte, Hilfeplanung, Kriseninterventionsplanung gemeinsam mit der Pflegefamilie besprechen, fachlich unterstützen
  • Fachberatung der Pflegefamilien 1x monatlich
  • Austausch mit anderen Pflegefamilien 1x monatlich
  • Rufbereitschaft
  • regelmäßige Kontakte (mindestens 1x vierteljährlich) zum Pflegekind durch Fachberatung
Rechtsgrundlage:

§ 33,2 SGB VIII

Ambulante Hilfen

Begleiteter Umgang

Ziele:

Schutz der Kinder vor möglichen Schädigungen während vertretbarer, vereinbarter Elternkontakte, die im Falle der Trennung von den Eltern bzw. eines Elternteils erhalten oder aufgebaut werden sollen.

Zielgruppen:

Familien, in denen Kinder Trennungs- und Verlusterfahrungen gemacht haben und in der Gestaltung des Umgangs mit den Eltern bzw. eines Elternteils, Großeltern, Stiefeltern, Pflegefamilie Unterstützung notwendig ist. Kinder, die vor den Eltern bzw. einem Elternteil geschützt werden müssen da z.B. Gewalt- und/ oder Suchtproblematik, psychische Erkrankung, Verdacht auf Missbrauch vorliegt.

Ablauf des begleiteten Umgangs:

Vorbereitungsphase:

  • Kennenlernen aller Beteiligten, um sich ein Bild über Situation, Hintergrund, Kooperationsbereitschaft und Dynamiken machen zu können
  • Elterngespräche (ggf. getrennt)
  • Konzept für Umgang entwickeln

Durchführungsphase:

  • Vereinbarungen gegenseitig einhalten
  • entspannte Atmosphäre schaffen
  • Rituale entwickeln
  • Protokoll anfertigen
  • Vor- und Nachbereitungsphase für Kind einplanen
  • Begleitende Beratungsgespräche für Umgangsberechtigte

Abschlussphase:

  • bei entspannter und stabiler Beziehung der Kinder und Umgangsberechtigten / Eltern kann sich die Begleitperson zurücknehmen- damit die weiteren Kontakte gut laufen, werden die bisherigen Kontakte reflektiert und Elternvereinbarungen getroffen
  • Vereinbarung über Nachfolgekontakt
Rahmenbedingungen:
  • Raum: Räumlichkeiten des Trägers in Leipzig / Plagwitz; darin sind ein Spiel- und Beratungsraum und Küche vorhanden
  • Zeit: in der Frequenz und Dauer sind Absprachen mit dem Jugendamt zu treffen bzw. die Auflagen des Gerichtes zu beachten
  • Personal: sozialpädagogische Fachkraft mit Zusatzausbildung in Beratung / Supervision / Mediation
Rechtsgrundlage:

§ 18, Abs. 2 und 3 SGB VIII; §§ 1626, 1631, Abs.2, 1684, 1685 BGB

Inhalte und Methoden:
  • Gesprächsführung mit Eltern und Kindern
  • Beobachtung
  • Strukturierung
  • Schutz der Kinder
Voraussetzungen:
  • Schriftliche Vereinbarung aller Beteiligten über Ziel, Aufgaben, Stundenumfang und Finanzierung
  • ggf. Auflage vom Gericht beachten